Der Medienbote - Vor 20 Jahren | 18.10.2006 | #034
Shownotes
Hegel und der Rundfunkbegriff Im Kreise der deutschen Mediendirektoren ist Norbert Schneider der ausgewiesene Hegelianer. Seine oft humorvollen, immer aber an einer sich selbst auferlegten Präzision entlang rankenden Überlegungen, sind ganz im Geist von Hegel gedrechselt, der großen Wert darauf legte, dass neue Entwicklungen sich in präzisen Begriffen widerspiegeln müssen. Nun wird das mit dem Rundfunkbegriff wegen der neuen Entwicklungen und Marktteilnehmer immer unklarer. Nehmen wir den Service-Provider Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD), der das neue Massenphänomen Handy-TV vorantreibt, ausgestattet mit Lizenzen aller Medienanstalten in Deutschland. Ordentlich ist das Ganze also. Ein Rundfunkanbieter ist MFD aber dadurch noch nicht für alle Traditionalisten. In den Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) kann MFD nicht eintreten, denn da kommt man nur hinein, wenn man Rundfunkbetreiber ist, also im alten Sinne Inhalte als TV-Sender herstellt, paketiert und sendet. Wenn man dies aber messerscharf nicht ist, aber eine Lizenz hat, reicht das nicht aus, im VPRT zu sitzen. Jetzt könnte man spitzfindig die Mitgliederliste des VPRT durchsehen, ob da nicht doch einer sitzt, der überhaupt keine Lizenz für Rundfunk hat und auch überhaupt nicht Rundfunk im alten Sinne macht. Und siehe da, man wird fündig, denn T-Online macht nicht Rundfunk und hat auch keine Rundfunklizenz. Und jetzt? Man sollte Hegel-Seminare abhalten und klären, was dieser Kopf-Gigant zum alten und neuen Rundfunkbegriff zu sagen hätte.
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Disclaimer: Dieser Podcast erhielt bei der Thumbnail- und Jingle-Gestaltung bzw. bei der Sound-Optimierung Unterstützung durch KI. Bernt von zur Mühlen und Jörg Wagner sind echt.
Produktion: Jörg Wagner Post: post [ätt] medienhoelle [pünktchen] de
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